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SG Altenburg, 16.10.2019 - S 6 U 1012/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 16.10.2019 - S 6 U 1012/16
- LSG Thüringen, 11.04.2023 - L 1 U 1380/19
- LSG Thüringen, 14.12.2023 - L 1 U 1380/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus SG Altenburg, 16.10.2019 - S 6 U 1012/16
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält einen Befangenheitsantrag zumindest dann nicht für verspätet, wenn er innerhalb der zur Stellungnahme zum Gutachten gesetzten Frist eingereicht wird und sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt (vgl. Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, S. 1869, 1870; KG Berlin, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 16 WF 82/21 -, Juris). . - LSG Thüringen, 29.06.2006 - L 6 RJ 132/04
Verspätet geltend gemachte Ablehnung eines Sachverständigen
Auszug aus SG Altenburg, 16.10.2019 - S 6 U 1012/16
In diesem Fall ist der Ablehnungsantrag ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ), d. h. innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- bzw. Überlegungsfrist, und zwar unabhängig von der Prozesslage, zu stellen (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 6 RJ 132/04 -, Juris). - OLG Hamm, 08.10.2021 - 29 W 48/21
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Ablehnung …
Auszug aus SG Altenburg, 16.10.2019 - S 6 U 1012/16
Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 2021 - I-29 W 48/21 -, Juris). Die Klägerin rügt, der Sachverständige habe in seinem Gutachten die rechtlichen Anforderungen an psychiatrische Gutachten verkannt und insbesondere die aktuellen Diagnosesysteme des ICD-10 und DSM 5 und die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) nicht zugrunde gelegt. - KG, 16.06.2021 - 16 WF 82/21
Ablehnung eines Sachverständigen in einer Sorgerechtssache
Auszug aus SG Altenburg, 16.10.2019 - S 6 U 1012/16
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält einen Befangenheitsantrag zumindest dann nicht für verspätet, wenn er innerhalb der zur Stellungnahme zum Gutachten gesetzten Frist eingereicht wird und sich die Besorgnis der Befangenheit erst aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem schriftlichen Gutachten ergibt (…vgl. Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, S. 1869, 1870; KG Berlin, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 16 WF 82/21 -, Juris). .